AGB

Stand: März 2020| A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T SB E D I N G U N G EN von TechMeetsLegal

1. Geltung

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen von der online Plattform und dem Netzwerk TechMeetsLegal (im Folgenden: TML), insbesondere Consulting- , Programmierleistungen, Veranstaltungen (Kongresse, Messen, Trainings, Workshops etc.) sowie sämtliche über die Plattform und dem Netzwerk zur Verfügung gestellte Dienste (SaaS-Dienste) und Inhalte im Zusammenhang mit Mitgliedschaften, sowie für sämtliche Geschäftsbeziehungen von TechMeetsLegal.

1.2. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten diese AGB auch für alle im Rahmen der Geschäftsbeziehungerteilten zukünftigen Aufträge, insbesondere für mündlich erteilte Zusatz-und/oder Ergänzungsaufträge

1.3. Bei widersprüchlichen Regelungen gehen schriftliche Individualvereinbarungen zwischen TechMeetsLegal und dem Vertragspartner diesen AGB vor. Sollte TechMeetsLegal spezifische AGB für Teilbereiche, wie insbesondere Consulting, Programmierleistungen, Veranstaltungen (Kongresse, Messen,Trainings, Workshops etc.) sowie sämtliche über eine Plattform zur Verfügung gestellte Dienste (SaaS-Dienste) und Produkte, verwenden, so gehen im Falle zusätzlicher bzw. widersprüchlicher Regelungen die spezifischen AGBden gegenständli-chen AGB vor. Subsidiär bleibt die Geltung der gegenständlichen AGB erhalten.

1.4. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit unter www.techmeetslegal.at/agb eingesehen und abgerufen werden.

1.5. TechMeetsLegal behält sich das Recht vor die ABG im Falle einer geänderten Gesetzeslage oder Rechtsprechung bzw. bei Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse entsprechend abzuändern. In diesem Fall wird der Kunde in angemessener Frist vorab schriftlich bzw. elektronisch verständigt. Erfolgt seitens des Kunden binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine schriftliche Kündigung, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil.

1.6. Abweichende Vertragsbedingungen des Vertragspartners, insbesondere AGB sowie Einkaufsbedingungen des Vertragspartners, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn TechMeetsLegal diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Andere Vertragsbedingungen des Vertragspartners gelten daher nur, sofern das TML diese vorab schriftlich ausdrücklich anerkennt.

2. Vertragslaufzeit

2.1. Sämtliche Angaben und Angebote von TML zu den dargebotenen Leistungen sind –sofern schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde –unverbindlich und freibleibend. Eine hierzu ergangene Bestellung des Vertragspartners (im Falle von Lex-KB), gilt als verbindliches Anbot an TML. Der Vertrag tritt mit elektronischem Zugang einer Auftragsbestätigung von TML an den Vertragspartner oder konkludent durch Beginn mit der Leistungserbringung durch TML in Kraft. Im Falle eines schriftlich ausdrücklich verbindlich formulierten Angebots, tritt der Vertrag sofort mit Auftragsbestätigung des Vertragspartners in Kraft.

2.2. Die Vertragsdauer ergibt sich aus den jeweiligen Einzelverträgen.

2.3. Die Mitgliedschaft ist auf die Dauer eines Jahres ab Eintrittsdatum angelegt und deren Inhalt aus Veranstaltungsmitschnitten i. F. von Podcasts/Videos, Projektberichten, Partner- und Projektvorschlägen und weiteren Informationen wie einem Newsletter besteht.

2.4. Für Beta Mitgliedschaften, die innerhalb eines Testzeitraum vergeben werden endet die Mitgliedschaft automatisch, jedoch nach Aussendung einer E-Mail mit Information über den Ablauf der Probemitgliedschaft. Für eine Beta Mitgliedschaft, die verlängert wird, gelten die Bedingungen der Jahresmitgliedschaft.

2.4. Nach einem Jahr kann der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Falls dies nicht gemacht wird verlängert sich der Vertrag automatisch für das nächste Jahr.

3. Vertragsgegenstand

3.1. Der Vertragsgegenstand sowie die Zahlungskonditionen ergeben sich aus den in den jeweiligen Einzelverträgen getroffenen Vereinbarungen; subsidiär gelten diese AGB.

3.2. Außer in Fällen unentgeltlicher Zurverfügungstellung von Dienstleistungen, verpflichten sich die Vertragsparteien, die vereinbarten Entgelte entsprechend den Einzelverträgen zu bezahlen.

3.3. Soweit der Vertragspartner über die vereinbarten Dienste hinausgehende Leistungen von TML in Anspruch nimmt, werden diese basierend auf dem individuell vereinbarten Entgelt gesondert in Rechnung gestellt.

3.4. Die vereinbarten Entgelte verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, in Euro exklusive der in Österreich vorgeschriebenen gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Gebühren und Steuern (insbesondere USt) werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbehörden darüber hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben für die von TML erbrachten Leistungen vor-schreiben, gehen diese zu Lasten des Vertragspartners.

3.5. Die Entgelte sind jeweils mit Rechnungsstellung fällig. TML behält sich fürden Fall des Zahlungsverzugs das Recht vor, die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufzuschieben bzw. unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutretenbzw.den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

3.6. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Zinsen als vereinbart.

3.7. Der Vertragspartner hat TML als weiteren Verzugsschaden auch die entstandenen Mahn-und Betreibungskosten, auch von allenfalls beauftragten Rechtsvertretern oder Inkassobüros, zu ersetzen.

3.8. Gegenforderungen seitens des Vertragspartners können –selbst wenn sie aus dem gleichen Vertrag oder dessen Anfechtung herrühren–nur dann mit Forderungen von TML aufgerechnet werden, sofern die betreffende Gegenforderung von TML ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurde oder ein rechtskräftiges Urteil gegen TML vorliegt.

3.9. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist TML berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

3.10. TML ist bei entgeltlichen Verträgen berechtigt, einen Monat nach schriftlicher Mitteilung an den Vertragspartner eine marktkonforme/marktorientierte Anpassung der vereinbarten Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese dem Vertragspartner zumutbar ist.

3.11. Die Entgeltanpassung erfolgt auf Basis des monatlichvon der Statistik Austria veröffentlichtenVerbraucherpreisindex (Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle treten der Index. Basiszahl für die Indexberechnung ist der Monat des Vertragsabschlus-ses. Sofern die Indexschwankung 3 % übersteigt, erfolgt die Wertanpassung zum 1. Jänner des Folgejahres. Die Nichtgeltendmachung der Indexanpassung bedeutet keinen Verzicht auf die Geltendmachung derselben. Indexanpassungen der Entgelte berechtigen den Vertragspartner von TML nicht zur außerordentlichen Kündigung.

4. Substitut

4.1. TML ist befugt, sich zur Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrages eines Substituten zu bedienen. Es wird mit diesen, in seinem eigenen Namen und auf eigene Rechnung, schriftliche Vereinbarungen treffen, die die Einhaltung aller Bestimmungen dieses Vertrages gewährleisten. Der Auftragnehmer haftet für das Verschulden aller Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Vertragsverpflichtungen bedient, in gleichem Umfang wie für eigenes Verschulden.

5. Gewährleistung / Haftung

5.1. TML verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrages nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit sowie unter Einhaltung internationaler Standards. Insbesondere bei Programmierleistungen und der Zurverfügungstellung von SaaS-Diensten kann das Auftreten von Programmfehlern allerdings nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher übernimmt TML keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software, sofern diese im Rahmen des vertraglich Vereinbarten grundsätzlich brauchbar ist.

5.2. Nach Abschluss der beauftragten Dienstleistungen bzw. Übergabe der Produkte müssen diese vom Vertragspartner von TML unverzüglich auf allfällige Fehler überprüft werden. Allfällige Mängel sind nach Leistungserbringung innerhalb einer Woche schriftlich unter genauer Angabe und Beschreibung anzuzeigen. Sollte der Vertragspartner diesen Verpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung, Schadenersatz für Mangelschäden und Mangelfolgeschäden oder Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums über die Mangelfreiheit der Sache.

5.3. TML verpflichtet sich, die Mängelbehebung so rasch wie möglich durchzuführen. Der Vertragspartner ist demgegenüber verpflichtet TML den für die Mängelbeseitigung erforderlichen Zugriff zu gewähren und alle zur Mängelbeseitigung erforderlichen Untersuchungen und Maßnahmen zu gestatten. Soweit eine Mängelbeseitigung infolge eines Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht des Vertragspartners durch selbigen unmöglich oder untunlich ist, ist TML von der Pflicht zur Mängelbeseitigung befreit.

5.4. Für Mängel, die – wenn auch nur teilweise – auf das Verhalten des Vertragspartners oder eines diesem zurechenbaren Dritten zurückzuführen sind, ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

5.5 Die Haftung für Mangelfolgeschäden – insbesondere entgangener Gewinn, Kosten der Betriebsunterbrechung, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.

5.6. Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie insbesondere Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, hoheitliche Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar, sondern entbindet die Vertragsparteien für die Dauer des Ereignisses von der Erfüllung der Vertragspflichten aus dem Vertrag. Der an der Erfüllung des Vertrages gehinderte Vertragsteil ist verpflichtet, den anderen Vertragsteil unverzüglich unter Darlegung der ihn an der Erfüllung des Vertrages hindernden Umstände zu benachrichtigen. Er wird darüber hinaus alles in seiner Macht Stehende und wirtschaftlich Vertretbare unternehmen, um das Leistungs- bzw. Abnahmehindernis unverzüglich zu beseitigen.

6. Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit

6.1. TML verpflichtet sich, die Bestimmungen des § 6 Datenschutzgesetz einzuhalten (Datengeheimnis). Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages fort. TML behandelt alle übertragenen, personenbezogenen Daten des Vertragspartners in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Detaillierte Informationen hierzu sind der Datenschutzerklärung des zu entnehmen. Wenn Sie die Datenschutzerklärung anzeigen möchten, klicken sie bitte hier.

6.2. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Informationen, die sie vom jeweils anderen Vertragspartner erhalten, insbesondere betreffend das gesamte geistige Eigentum, Software, Computercode, Algorithmen, Verfahren, Ideen, Angebote. Konzepte, Erfindungen, Know-how, technische und finanzielle Informationen, technische Zeichnungen, Entwicklungswerkzeuge, Techniken und alle sonstigen Geschäfts-, Produkt-, Forschungs-, Entwicklungsinformationen, als vertrauliche Informationen zu behandeln und geheim zu halten, sofern diese nicht bereits öffentlich verfügbar sind, schriftlich freigegeben wurden oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.

6.3. Der Vertragspartner von TML verpflichtet sich, sämtliche von TML erhaltene, vertrauliche Informationen nur insoweit zu verwenden, als dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, und sie unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies inkludiert auch Auftragnehmer und Mitarbeiter des Vertragspartners, sofern die Weitergabe der Informationen zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung nicht erforderlich ist. Der Vertragspartner von TML verpflichtet sich außerdem dazu, die missbräuchliche Verwendung von vertraulichen Informationen zu verhindern.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

7.2. Der Vertrag unterliegt österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

7.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

7.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, gilt, dass dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB bzw. des gesamten Vertrags zur Folge hat. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt eine solche wirksame Bestimmung als vereinbart, wie die Vertragsparteien sie voraussichtlich vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss dieses Vertrags die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmungen bewusst gewesen wäre.